Zeitgeist

Drittes Geschlecht: Die ersten Urkunden mit “X” wurden ausgestellt

Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Vorjahr zum Dritten Geschlecht wurden nun die ersten Urkunden mit einem nicht auf “männlich” oder “weiblich” lautenden Geschlechtseintrag ausgestellt. Alex Jürgen erhielt von der Stadt Wien einen Reisepass mit dem Eintrag “X” und von der Stadt Steyr eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag “divers”.

Für Reisepässe sieht das Unionsrecht, im Einklang mit den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), für das dritte Geschlecht den Eintrag “X” vor. Für die Geburtsurkunde von Alex Jürgen hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, (nach Revision des Innenministers) bestätigt durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH 14.12.2018, Ro 2018/01/0015), den Eintrag “inter” angeordnet (LVwG OÖ 03.07.2018, 750369/46/MZ). In Missachtung des rechtskräftigen und höchstgerichtlich bestätigten Gerichtsurteils musste das Standesamt Steyr auf Weisung des Innenministers eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag “divers”, anstatt dem gerichtlich angeordneten “inter”, ausstellen.

 

 

Was bedeutet “inter”?

 

Alex Jürgen wurde als intergeschlechtlicher Mensch geboren. Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die hinsichtlich ihres chromosomalen, gonadalen oder anatomischen Geschlechts von der medizinischen Normvorstellung „männlicher” und „weiblicher” Körper abweichen. Sie sind weder männlich noch weiblich. Dies kann sich im Aussehen der äußeren Geschlechtsmerkmale, der Körperbehaarung, der hormonellen und/oder chromosomalen Zusammensetzung der jeweiligen Menschen zeigen. Nicht alle werden bei der Geburt als intergeschlechtlich identifiziert, bei manchen geschieht das im Kindes- oder Jugendalter, bei manchen als Erwachsene oder (selten) auch gar nicht (Deutscher Ethikrat 2012, 24-26; 52-54).

 

Wir freuen uns sehr darüber, dass die Eintragung des dritten Geschlechts endlich auch in Österreich möglich ist. HIER kommt ihr zur Stellungnahme des VfGH zum Personenstandsgesetz. Und HIER gibt’s eine Hilfestellung für Informationsn rund um Zentrale Personenstandsregister.

Quelle LAMBDA

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